Handy

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08.01.2010 ITN-Gericht erkennt Arbeitsunfähigkeit durch Handy und Dekt-telefonieren an
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Patienten,
in einer heutigen Mail erhielt ich den unten aufgeführten Link einer französischen Initiative gegen Strahlenbelastungen. Die dort veröffentlichten Informationen sind vielsprachig veröffentlicht. Ich bitte Sie dies zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und im Falle ihrer Zustimmung die Petition zu zeichnen, mit der Absicht bestehende Grenzwerte weltweit zu reduzieren und diese Informationen weiterzuleiten. gezeichnet
R. Meyer, Januar 2010 mit herzlichem Dank an Michel Gallerand Therapeuten-und E-Mailverteiler
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