Kosten der Behandlungen:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Ich werde meine ärztlichen Leistungen immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Dazu bin ich als Arzt verpflichtet, und daran werde ich mich auch halten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen kann, da ich zum einen keine Niederlassung als „Kassenarzt“ habe und zum anderen viele der in meiner Praxis angewandten Therapien keine im Sinne der Schulmedizin anerkannten Heilmethoden sind und somit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden.
Es kann auch vorkommen, dass die eine oder andere private Krankenversicherung (PKV) eine ärztliche Leistung nicht erstattet. Ich kann im Vorfeld nicht garantieren, dass alle meine Leistungen von jeder privaten Krankenversicherung erstattet werden.



